Die Angaben zu Versand- und Lieferzeiten dienen lediglich der Information. Die voraussichtliche Lieferzeit der Produkte ist im Angebot angegeben. Hierbei handelt es sich um eine durchschnittliche geschätzte Zeit entsprechend den Merkmalen der betreffenden Bestellung und dem vereinbarten Lieferort. Diese Frist beginnt mit der Lieferung der Produkte durch NADPIS an den genannten Spediteur. Die Nichteinhaltung der dem Kunden mitgeteilten Lieferzeit kann in keiner Weise eine Stornierung der Bestellung durch den Kunden rechtfertigen oder eine Haftung von NADPIS nach sich ziehen.
Geistige Eigentumsrechte – Der Kunde versichert, dass seine Bestellung nicht im Widerspruch zu geistigen Eigentumsrechten Dritter steht und erklärt, dass er selbst alle Rechte oder Genehmigungen besitzt, die zur Ausführung seiner Bestellung erforderlich sind (insbesondere an Marken, Designs, Modelle, Fotos, Bezeichnungen, Konfessionen usw.). Folglich ist der Verkäufer automatisch gegen etwaige Rechtsstreitigkeiten wegen Vertragsverletzung oder unlauterem Wettbewerb geschützt.
Das geistige Eigentumsrecht des Verkäufers – Darüber hinaus gelten alle damit verbundenen Rechte, wenn der Verkäufer in irgendeiner Form ein Werk ausführt, bei dem es sich ganz oder teilweise um eine kreative Tätigkeit handelt, die durch die Gesetzgebung zum literarischen, künstlerischen oder gewerblichen Eigentum geschützt ist Die Rechte an dieser Schöpfung bleiben Eigentum des Verkäufers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, auch für den Fall, dass diese kreative Tätigkeit bei der Bestellung vereinbart wurde und ungeachtet der Erhebung einer Sondervergütung oder der Übertragung des Eigentums am urheberrechtlich geschützten Material auf den Kunden.
Garantie des Verkäufers – Der Verkäufer garantiert dem Käufer jegliche Vertragswidrigkeit, die ausschließlich auf einen Herstellungs- oder Rohstofffehler zurückzuführen ist. Es obliegt dem Käufer, diese innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware per Einschreiben mit Empfangsbestätigung zu melden. Die Gewährleistung beschränkt sich auf den Ersatz der mangelhaften Ware, unter Ausschluss jeglicher anderer Nachteile und jeglicher Schadensersatzzahlung. Der Mangel eines Teils der Ware rechtfertigt weder deren vollständige Ablehnung noch einen Zahlungsverzug für den vertragsgemäßen Teil und rechtfertigt weder die Stornierung noch die Kündigung des Vertrages. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Verkäufer wegen versteckter Mängel von jeglicher Gewährleistung befreit ist.
Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für:
1° – Schäden, die entweder aus der Verwendung der Waren oder aus der Art, Qualität oder Verwendung des gekennzeichneten Produkts resultieren,
2° – Hinweise auf Waren, die gemäß den vom Kunden bereitgestellten Spezifikationen und unter seiner alleinigen Verantwortung hergestellt wurden und die den gesetzlichen und behördlichen Anforderungen in Bezug auf das gekennzeichnete Produkt entsprechen müssen,
3° – Fehlerhafte oder unvollständige Angaben, die ihm der Kunde bei der Bestellung gemacht hat, insbesondere hinsichtlich der Kompatibilität mit Lege- oder Pflanzmaschinen,
4° – Abweichungen von den normalen Regeln für die Verwendung von Barcodes, die ausdrücklich vom Kunden gewünscht werden,
5° – Dem Rohmaterial inhärente Mängel und die Folgen, die sich aus diesen Mängeln ergeben.
6° – Pflichten zur gesetzlichen Kennzeichnung von Produkten.
7°- Von jedem Ereignis, das die Lieferung der Waren verhindert oder verzögert und das nicht von ihm zu vertreten ist, wie z. B. Mangel an Rohstoffen, anderen lebenswichtigen Gütern, Ausfälle von Maschinen, Produktions- oder Energieversorgungsanlagen, Streiks, Aussperrungen, Schließung von Eisenbahnstrecken , Behinderung der Schifffahrt, Ereignisse mit Kriegscharakter, Aufstände, Brände, behördliche Entscheidungen, Epidemien, Pandemien usw. Dies gilt auch für alle anderen Fälle höherer Gewalt oder Zufallsereignisse. Streiks und Aussperrungen, auch wenn sie von Mitarbeitern des Verkäufers ausgehen, sind von der Verantwortung des Verkäufers ausgenommen.
Der Kunde garantiert dem Verkäufer daher automatisch eine Garantie gegen alle Klagen, die seine Haftung in den oben genannten Fällen betreffen.
Sofern nicht anders vereinbart, liegt die Kontrolle über die Wahl des Druckverfahrens sowie der verwendeten Materialien beim Verkäufer. Ein Mangel, der maximal zwei (2) % der bestellten Produkte betrifft, wird vom Kunden akzeptiert. Darüber hinaus kann ein Mangel in einem Teil der Herstellung der betreffenden Bestellung keine vollständige Ablehnung oder verspätete Zahlung für den konformen Teil der besagten Bestellung rechtfertigen. Die getreue Wiedergabe der bestellten Druckfarben ist nicht verbindlich, da sie aufgrund der Druckverfahren, der Beschaffenheit der zu bedruckenden Träger und der Oberflächenbehandlungen Schwankungen unterliegen kann. Das Vorstehende kann in keinem Fall die Verantwortung von NADPIS begründen.
Die Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen seitens des Kunden führt automatisch zur Kündigung jedes durch diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Vertrags, acht Tage nach der erfolglosen Absendung einer formellen Mitteilung, unbeschadet etwaiger Schadensersatzforderungen nicht weniger als 10 % des vereinbarten Preises betragen.
Alle Streitigkeiten über Lieferungen und die Anwendung der Bestimmungen dieser Vereinbarung werden vorzugsweise einem Schiedsverfahren unterworfen.
Zu diesem Zweck ernennt jede der Parteien der anderen per Einschreiben ihren Schiedsrichter; Wenn einer von ihnen dem anderen nicht innerhalb von acht Tagen antwortet und seine Entscheidung mitteilt, kann dieser den Schiedsrichter der säumigen Partei vom Zentrum für Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit in Paris ernennen lassen. 39 Franklin D. Roosevelt Ave. 75008 PARIS. Telefon. +33 1 44 95 11 40. Post. cmap@cmap.fr.
Im Falle des Todes, der Weigerung, des Ausscheidens oder der Verhinderung eines der Schiedsrichter erfolgt die Ersetzung durch den Präsidenten des Schiedsgerichts, sofern die von ihm vertretene Partei nicht innerhalb einer Woche nach dem Datum seiner Benachrichtigung einen Ersatz benennt auf Antrag der Gegenpartei das zuständige Handelsgericht.
Sollten sich diese beiden Schiedsrichter nicht einigen können, werden sie einen von ihnen gewählten dritten Schiedsrichter hinzuziehen; Kommt es zu keiner Einigung über diese Wahl, wird er auf Antrag des sorgsamsten Gerichts vom Präsidenten des zuständigen Handelsgerichts ernannt.
Diese beiden Schiedsrichter werden innerhalb von zwei Monaten nach der letzten Ernennung entscheiden; im Falle einer Drittschlichtung verlängert sich diese Frist auf drei Monate.
Die Schiedsrichter bzw. der Drittschiedsrichter urteilen als einvernehmliche Schlichter; Der dritte Schiedsrichter ist nicht verpflichtet, den von den beiden Schiedsrichtern geäußerten Meinungen zu folgen.
Die Schiedsrichter oder der Drittschiedsrichter entscheiden als letztes Mittel, wobei die Parteien ab sofort auf die Berufung und alle anderen Rechtsmittel verzichten.
In Ermangelung einer Einigung zwischen den Parteien über die Anwendung des Schiedsverfahrens werden alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Zustandekommen, der Auslegung oder der Ausführung des durch diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Vertrags vor dem Handelsgericht von Dublin (Irland) verhandelt wird vom Kunden ausdrücklich akzeptiert.
Diese Zuständigkeitsverteilung gilt auch bei Eilverfahren, Nebenklagen oder mehreren Beklagten.