Allgemeine Verkaufs und Nutzungsbedingungen

  1. Präambel – Der Zweck dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen besteht darin, die Bedingungen festzulegen, unter denen das Unternehmen NADPIS die Produkte an seine Kunden vermarktet.
  2. Annahme der Allgemeinen Verkaufsbedingungen – Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen legen die Vertragsbedingungen fest, die für die Beziehungen zwischen NADPIS und dem Kunden gelten, und stellen gemäß dem Handelsgesetzbuch die einzige Grundlage für Geschäftsverhandlungen dar.
  3. Produkte – NADPIS bietet in erster Linie personalisierte Etiketten an. Die so angebotenen Produkte sind Gegenstand einer allgemeinen Präsentation auf der Website und werden in unseren Angeboten spezifiziert. Die auf der Website angezeigten Informationen sind nicht vertraglicher Natur und im Streitfall können diesbezüglich keine Vertragsstrafen von NADPIS verlangt werden.
  4. Vertragsschluss – Das vom Kunden unterzeichnete Angebot ist für diesen ab dem Datum der Unterzeichnung des Angebots bindend. Der Verkäufer ist erst mit der Ausstellung der Auftragsbestätigung oder, falls dies nicht der Fall ist, mit Beginn der Arbeiten verpflichtet. Ein etwa begonnener Korrektur- oder Druckauftrag ist vom Auftraggeber vollständig zu bezahlen, unabhängig von etwaigen nachträglichen Änderungswünschen des Auftraggebers und dem daraus resultierenden Mehrwert für ihn. Die offene Bestellung muss die folgenden Bedingungen erfüllen: Sie ist zeitlich auf die vereinbarte Frist begrenzt, sie definiert die Eigenschaften und den Preis des Produkts, es werden die Mindest- und Höchstmengen sowie die Fertigstellungszeiten angegeben. Wenn die vom Kunden vorgenommenen Korrekturen der vorläufigen Schätzungen des Zeitplans der globalen offenen Bestellung oder der Lieferaufträge um mehr als 15 % mehr oder weniger von der Höhe der genannten Schätzungen abweichen, beurteilt der Verkäufer die Folgen dieser Abweichungen. . Im Falle einer Abweichung nach oben oder unten müssen sich die Parteien beraten, um eine Lösung für die Folgen dieser Differenz zu finden, die den Rest des Vertrags zum Nachteil des Verkäufers verändern kann. Im Falle einer Abweichung nach oben wird der Verkäufer sein Bestes tun, um die Anfrage des Kunden in Mengen und Fristen zu erfüllen, die mit seinen Kapazitäten (Produktion, Transport, Unterauftragsvergabe, Personal, Finanzen usw.) vereinbar sind.
  5. Druckgut (BAT) – Bestellungen erfolgen nach Eingang eines Druckguts (BAT) beim Verkäufer, das nach den Vorgaben des Kunden erstellt und von diesem vorbehaltlos angenommen wird. Erfolgt die Übermittlung des Nachweises durch den Verkäufer auf elektronischem Weg, verpflichtet sich der Kunde, ihn elektronisch genehmigt zurückzusenden. Die Validierung des Nachweises entbindet den Verkäufer von jeglicher Haftung, die sich aus nach der Herstellung festgestellten Fehlern oder Auslassungen ergibt. Dasselbe gilt für jede Bestellung, die ohne Nachweis aufgrund oder auf Wunsch des Käufers ausgeführt wird. Die Archivierung der vom Kunden zum Druck bereitgestellten Dateien ist auf 3 Jahre ab Rechnungsdatum des jeweiligen Auftrags beschränkt. Sofern der Verkäufer diese Dateien erstellt hat, verlängert sich die Archivierungsdauer auf 5 Jahre.
  6. Preis – Die mit dem Kunden frei besprochenen Preise können zwischen dem Bestell- und dem Liefertermin geändert werden, sei es im Falle einer Änderung der wirtschaftlichen Bedingungen oder im Falle einer Änderung der geltenden Vorschriften oder auch wenn der Käufer fordert eine Änderung des Befehls an. Jegliche Realisierung von Skizzen, Modellen, Modellen usw. auf Wunsch des Käufers. wird in Rechnung gestellt. Reproduktionsmaterialien wie Formen, Spezialwerkzeuge usw. Die vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Waren bleiben dessen ausschließliches Eigentum, auch wenn sie ganz oder teilweise in Rechnung gestellt wurden.
  7. Zahlungsbedingungen – Sofern zwischen dem Kunden und dem Verkäufer nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung per Vorauskasse, bei der Bestellung und in jedem Fall vor Abreise zur Lieferung oder Verfügbarkeit. Rechnungen werden am Tag der Ausstellung des Lieferscheins bzw. der Bereitstellung der Ware erstellt und, sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht, auf elektronischem Wege versandt.
  8. Verspätete Zahlung – Bei verspäteter Zahlung fallen automatisch Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % pro Verspätungsmonat und eine pauschale Entschädigungssumme in Höhe von 40 Euro pro Rechnung an, die am Fälligkeitsdatum nicht bezahlt wurde. Wenn eine Rechnung bei Fälligkeit nicht bezahlt wird, kann der Verkäufer die sofortige Zahlung aller nicht fälligen Rechnungen sowie die Zahlung aller angenommenen Bestellungen vor Lieferung verlangen, es sei denn, der Käufer leistet eine echte Sicherheit oder eine vom Verkäufer genehmigte persönliche Bürgschaft für diese Zahlungen. Darüber hinaus kann der Verkäufer jede laufende Bestellung aussetzen, jede neue Bestellung ablehnen und die Kündigung des Vertrags gemäß den Bedingungen von Artikel 12 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen einleiten, alles unbeschadet der Schadensersatzansprüche Wenn der Gläubiger den Gläubiger dazu veranlasst, zur Beitreibung seiner Schulden die Dienste eines Dritten in Anspruch zu nehmen, verpflichtet sich der Kunde, zusätzlich zur Hauptsumme die von ihm normalerweise und gesetzlich zu zahlenden Kosten, Ausgaben und Vergütungen sowie eine Entschädigung in Höhe von 15 % der Hauptsumme zu zahlen Betrag inklusive Steuer der Schuld mit einem Mindestbetrag von 1000 Euro und zwar als konventioneller und pauschaler Schadensersatz.
  9. Eigentumsvorbehalt – Die an den Kunden verkauften Produkte bleiben das ausschließliche Eigentum von NADPIS, bis der Käufer den Gesamtpreis der Produkte (Haupt- und Nebenkosten) vollständig bezahlt hat. Zahlungen des Kunden gelten erst dann als endgültig, wenn NADPIS die fälligen Beträge wirksam eingezogen hat. Stellt keine Zahlung im Sinne dieses Artikels dar, da die Übergabe eines Titels eine Zahlungsverpflichtung begründet. Ungeachtet des Vorstehenden geht das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Produkte mit der Lieferung an den Spediteur durch NADPIS auf den Kunden über. Im Falle der Nichtzahlung durch den Kunden am Fälligkeitstag kann ETAC ihr Recht auf Rücknahme der im Besitz des Kunden befindlichen Produkte ausüben.
  10. Die Angaben zu Versand- und Lieferzeiten dienen lediglich der Information. Die voraussichtliche Lieferzeit der Produkte ist im Angebot angegeben. Hierbei handelt es sich um eine durchschnittliche geschätzte Zeit entsprechend den Merkmalen der betreffenden Bestellung und dem vereinbarten Lieferort. Diese Frist beginnt mit der Lieferung der Produkte durch NADPIS an den genannten Spediteur. Die Nichteinhaltung der dem Kunden mitgeteilten Lieferzeit kann in keiner Weise eine Stornierung der Bestellung durch den Kunden rechtfertigen oder eine Haftung von NADPIS nach sich ziehen.

  11. Geistige Eigentumsrechte – Der Kunde versichert, dass seine Bestellung nicht im Widerspruch zu geistigen Eigentumsrechten Dritter steht und erklärt, dass er selbst alle Rechte oder Genehmigungen besitzt, die zur Ausführung seiner Bestellung erforderlich sind (insbesondere an Marken, Designs, Modelle, Fotos, Bezeichnungen, Konfessionen usw.). Folglich ist der Verkäufer automatisch gegen etwaige Rechtsstreitigkeiten wegen Vertragsverletzung oder unlauterem Wettbewerb geschützt.

  12. Das geistige Eigentumsrecht des Verkäufers – Darüber hinaus gelten alle damit verbundenen Rechte, wenn der Verkäufer in irgendeiner Form ein Werk ausführt, bei dem es sich ganz oder teilweise um eine kreative Tätigkeit handelt, die durch die Gesetzgebung zum literarischen, künstlerischen oder gewerblichen Eigentum geschützt ist Die Rechte an dieser Schöpfung bleiben Eigentum des Verkäufers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, auch für den Fall, dass diese kreative Tätigkeit bei der Bestellung vereinbart wurde und ungeachtet der Erhebung einer Sondervergütung oder der Übertragung des Eigentums am urheberrechtlich geschützten Material auf den Kunden.

  13. Garantie des Verkäufers – Der Verkäufer garantiert dem Käufer jegliche Vertragswidrigkeit, die ausschließlich auf einen Herstellungs- oder Rohstofffehler zurückzuführen ist. Es obliegt dem Käufer, diese innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware per Einschreiben mit Empfangsbestätigung zu melden. Die Gewährleistung beschränkt sich auf den Ersatz der mangelhaften Ware, unter Ausschluss jeglicher anderer Nachteile und jeglicher Schadensersatzzahlung. Der Mangel eines Teils der Ware rechtfertigt weder deren vollständige Ablehnung noch einen Zahlungsverzug für den vertragsgemäßen Teil und rechtfertigt weder die Stornierung noch die Kündigung des Vertrages. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Verkäufer wegen versteckter Mängel von jeglicher Gewährleistung befreit ist.

  14. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für:

    1° – Schäden, die entweder aus der Verwendung der Waren oder aus der Art, Qualität oder Verwendung des gekennzeichneten Produkts resultieren,

    2° – Hinweise auf Waren, die gemäß den vom Kunden bereitgestellten Spezifikationen und unter seiner alleinigen Verantwortung hergestellt wurden und die den gesetzlichen und behördlichen Anforderungen in Bezug auf das gekennzeichnete Produkt entsprechen müssen,

    3° – Fehlerhafte oder unvollständige Angaben, die ihm der Kunde bei der Bestellung gemacht hat, insbesondere hinsichtlich der Kompatibilität mit Lege- oder Pflanzmaschinen,

    4° – Abweichungen von den normalen Regeln für die Verwendung von Barcodes, die ausdrücklich vom Kunden gewünscht werden,

    5° – Dem Rohmaterial inhärente Mängel und die Folgen, die sich aus diesen Mängeln ergeben.

    6° – Pflichten zur gesetzlichen Kennzeichnung von Produkten.

    7°- Von jedem Ereignis, das die Lieferung der Waren verhindert oder verzögert und das nicht von ihm zu vertreten ist, wie z. B. Mangel an Rohstoffen, anderen lebenswichtigen Gütern, Ausfälle von Maschinen, Produktions- oder Energieversorgungsanlagen, Streiks, Aussperrungen, Schließung von Eisenbahnstrecken , Behinderung der Schifffahrt, Ereignisse mit Kriegscharakter, Aufstände, Brände, behördliche Entscheidungen, Epidemien, Pandemien usw. Dies gilt auch für alle anderen Fälle höherer Gewalt oder Zufallsereignisse. Streiks und Aussperrungen, auch wenn sie von Mitarbeitern des Verkäufers ausgehen, sind von der Verantwortung des Verkäufers ausgenommen.

    Der Kunde garantiert dem Verkäufer daher automatisch eine Garantie gegen alle Klagen, die seine Haftung in den oben genannten Fällen betreffen.

  15. Sofern nicht anders vereinbart, liegt die Kontrolle über die Wahl des Druckverfahrens sowie der verwendeten Materialien beim Verkäufer. Ein Mangel, der maximal zwei (2) % der bestellten Produkte betrifft, wird vom Kunden akzeptiert. Darüber hinaus kann ein Mangel in einem Teil der Herstellung der betreffenden Bestellung keine vollständige Ablehnung oder verspätete Zahlung für den konformen Teil der besagten Bestellung rechtfertigen. Die getreue Wiedergabe der bestellten Druckfarben ist nicht verbindlich, da sie aufgrund der Druckverfahren, der Beschaffenheit der zu bedruckenden Träger und der Oberflächenbehandlungen Schwankungen unterliegen kann. Das Vorstehende kann in keinem Fall die Verantwortung von NADPIS begründen.

  16. Die Nichterfüllung einer seiner Verpflichtungen seitens des Kunden führt automatisch zur Kündigung jedes durch diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Vertrags, acht Tage nach der erfolglosen Absendung einer formellen Mitteilung, unbeschadet etwaiger Schadensersatzforderungen nicht weniger als 10 % des vereinbarten Preises betragen.

  17. Alle Streitigkeiten über Lieferungen und die Anwendung der Bestimmungen dieser Vereinbarung werden vorzugsweise einem Schiedsverfahren unterworfen.

    Zu diesem Zweck ernennt jede der Parteien der anderen per Einschreiben ihren Schiedsrichter; Wenn einer von ihnen dem anderen nicht innerhalb von acht Tagen antwortet und seine Entscheidung mitteilt, kann dieser den Schiedsrichter der säumigen Partei vom Zentrum für Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit in Paris ernennen lassen. 39 Franklin D. Roosevelt Ave. 75008 PARIS. Telefon. +33 1 44 95 11 40. Post. cmap@cmap.fr.

    Im Falle des Todes, der Weigerung, des Ausscheidens oder der Verhinderung eines der Schiedsrichter erfolgt die Ersetzung durch den Präsidenten des Schiedsgerichts, sofern die von ihm vertretene Partei nicht innerhalb einer Woche nach dem Datum seiner Benachrichtigung einen Ersatz benennt auf Antrag der Gegenpartei das zuständige Handelsgericht.

    Sollten sich diese beiden Schiedsrichter nicht einigen können, werden sie einen von ihnen gewählten dritten Schiedsrichter hinzuziehen; Kommt es zu keiner Einigung über diese Wahl, wird er auf Antrag des sorgsamsten Gerichts vom Präsidenten des zuständigen Handelsgerichts ernannt.

    Diese beiden Schiedsrichter werden innerhalb von zwei Monaten nach der letzten Ernennung entscheiden; im Falle einer Drittschlichtung verlängert sich diese Frist auf drei Monate.

    Die Schiedsrichter bzw. der Drittschiedsrichter urteilen als einvernehmliche Schlichter; Der dritte Schiedsrichter ist nicht verpflichtet, den von den beiden Schiedsrichtern geäußerten Meinungen zu folgen.

    Die Schiedsrichter oder der Drittschiedsrichter entscheiden als letztes Mittel, wobei die Parteien ab sofort auf die Berufung und alle anderen Rechtsmittel verzichten.

    In Ermangelung einer Einigung zwischen den Parteien über die Anwendung des Schiedsverfahrens werden alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Zustandekommen, der Auslegung oder der Ausführung des durch diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelten Vertrags vor dem Handelsgericht von Dublin (Irland) verhandelt wird vom Kunden ausdrücklich akzeptiert.

    Diese Zuständigkeitsverteilung gilt auch bei Eilverfahren, Nebenklagen oder mehreren Beklagten.